FAQ FAQ FAQ
5. Etage

Wilmersdorfer Str. 54, 10627 Berlin
Email: info@gesundheitszentrum-esthera.de
Tel: 030 – 505 697 07

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Hintergrundbild Dekoration

Häufige Fragen
(FAQ)

INFORMATIONEN & ANTWORTEN
Wo findet man das Gesundheitszentrum esthera?

Nutze den Haupteingang Wilmersdorfer Str. 54 oder du erreichst uns über das Einkaufszentrum Wilma Shoppen in der 5. Etage. Du kannst direkt im Einkaufszentrum parken und deinen Besuch in unserem Gesundheitszentrum mit einer Shoppingtour verbinden.

Achtung: Die Rolltreppen im Einkaufszentrum gehen nur bis zur 2. Etage. Über das Einkaufszentrum erreichst du uns nur mit dem Fahrstuhl.

Ist das Gesundheitszentrum behindertengerecht?

Ja. Über zwei geräumige Fahrstühle kannst du die 5. Etage erreichen. Alle Gänge sind ausreichend breit und ein behindertengerechter Sozialraum ist vorhanden.

Muss man zum Reha-Sportrezept eine monatliche Zuzahlung leisten?

Nein, es ist keine monatliche Zuzahlung erforderlich.

Darf man mit einem Reha-Sportrezept auch an den Geräten trainieren?

Das Reha-Sportrezept ist ausschließlich für die Reha-Kurse gültig. Für das Gerätetraining benötigst du eine zusätzliche Mitgliedschaft, welches in Kombination mit dem Reha-Sportrezept günstiger ist.

Wie oft darf man wöchentlich an den Reha-Sportkursen teilnehmen?

Auf deinem Rezept steht verbindlich 1 x oder 2 x wöchentlich.

Darf man als Selbstzahler an den Reha-Sportkursen teilnehmen?

Ja. Wenn du schon 1. Verordnung hattest, kannst du gerne eine 10er Karte an der Rezeption erwerben.

Wird man bei den Reha-Kursen einzeln betreut?

Nein, dazu brauchst du eine Heilmittelverordnung für ein Einzeltraining (KG oder KGG) oder du buchst einen nur für dich zuständigen Personaltrainer.

Muss das Rezept von der Krankenkasse genehmigt werden?

Ja, das Rezept muss von der Krankenkasse abgestempelt und unterschrieben werden, bevor du beginnst.

Kann man zu einem anderen Reha-Sportanbieter wechseln?

Dann sag uns rechtzeitig Bescheid und du bekommst deine Reha-Sportunterlagen als Kopie zurück. Bedenke bitte, dass eine erneute Genehmigung von der Krankenkasse erforderlich ist.

Ist ein Abbruch des Reha-Sportrezeptes möglich?

Ja, du kannst jederzeit das Rezept abbrechen und wir rechnen es vorzeitig mit deiner Krankenkasse ab.

Was muss man zu den Kursen mitbringen?

Gute Laune, ein Handtuch, sportliche Kleidung und mindestens rutschfeste Socken. Für die Damenumkleide ein eigenes Vorhängeschloss (d<6 mm).

Was ist, wenn man die 50 verschriebenen Einheiten zum Reha-Sport bis zum angegebenen Zeitpunkt aufgrund von Fehlzeiten nicht wahrnehmen kann?

Sag uns rechtzeitig Bescheid. Du benötigst die Rezeptkopie, das du erneut von der Krankenkasse abstempeln lassen musst.

Ist eine Umwandlung des Reha-Sportrezeptes möglich?

Eine Reha-Sportverordnung ist nicht übertragbar auf Einzeltraining, Gerätetraining oder Massage.

Was passiert, wenn man längere Zeit nicht zum Reha-Kurs kommt?

Dann vermissen wir dich und rufen evtl. auch einmal an. Besser du informierst uns kurz über eine längere Abwesenheit, damit wir das Rezept nicht vorzeitig mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Darf man zunächst für ein Erstgespräch vorbeikommen?

Ja. Es ist von Vorteil vor dem 1. Kurs im Rahmen der Anmeldung vorbeizukommen. Dann zeigen wir dir in Ruhe die Umkleideräume, erläutern die Kursangebote und beantworten deine Fragen im Detail. Kurz vor den Kursen ist es manchmal sehr betriebsam.

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